ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung
1.1. Indile Internetdienstleistungen – im Folgenden als Agentur
bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich
auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen
vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis
nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen
Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr
dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot
der Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang
und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur
sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei
Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die Annahme
hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen,
es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B.
durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag
annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten
des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus
dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben
im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes
bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe,
Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und
Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen
drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten
sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen
und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung
erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren,
die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind,
auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung
des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand,
der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen,
unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben
von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert
werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos
etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder
sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht
wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen
einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält
der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche
Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter
entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung
selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen
Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu
substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im
eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung
des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen
und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche
Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten
bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten
Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt
den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens
aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist
beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz
aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Agentur.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere
Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden
die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des
Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen
oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte
Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer
Nachfrist weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden
bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen
leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit
leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch
der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht
wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse
zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber-
und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält die Agentur
mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von
...% des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht
sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch
das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten
die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 %
übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren
Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden
genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund
auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden,
gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der
Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten
keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe
und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur
zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug
ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart
wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe
von 15 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der
Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere
Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung
notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur
sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener
Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig
stellen.
8.4. Der Kunde darf ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen
gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung
des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich
festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur
ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest
den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die
Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen
deckt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen
Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur;
der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer
– weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich
der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen
an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche
Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der
Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und
zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen
Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars
erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den
präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen
und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben
nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so
ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte
anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe,
Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne
Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der
Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
– zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung
des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung)
zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne
gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen
der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich
und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb
von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt
in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur
dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere
deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen
tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung
der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt
sind – des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über
den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht,
ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich
geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich.
Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene
Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von
Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische
Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig
davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder
nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende
der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung
zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte
bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab
dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr
zu zahlen.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei
allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den
Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch
zusteht.
11.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen,
schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen
Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit
Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung
hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich,
jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die
Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im
Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden
nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch
die Agentur zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel
in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle
zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen
ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der
Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für
die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu
Lasten der Agentur ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels
im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden
zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen
Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger
Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Agentur beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs
Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem
Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter
Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen
und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund
der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen
den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen,
wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere
haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten
des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie
für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche
Ansprüche Dritter.
13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
hat der Geschädigte zu beweisen.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss
der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen
des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen
der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für
den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische
Gericht vereinbart.
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